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NVV Region Hannover e.V.
im Niedersächsischen Volleyball-Verband

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Infos der Hobby Passstelle

NVV-Region Hannover e.V.  

Rudolf Eikenberg
Max-Eyth-Str. 16
30982 Pattensen
Tel:  0 51 01 / 85 19 45
Fax: 0 51 01 / 91 53 99

Aufgaben der  Passstelle der NVV-Region Hannover e.V.?

Verkauf von Pässen der NVV-Region Hannover e.V.

Verkauf gegen Rechnung (Hannover-Liga bzw Hobbyrunde).  Stückpreis der Pässe 3,- Euro plus 1,50 Euro Verwaltungsgebühr bei tel. bzw Email Bestellung, bei Freiumschlag entfällt die Bearbeitungsgebühr.
Anfragen per Telefon, Email oder schriftlich

Erteilung der Spielberechtigung

für Verein (Abstempelung des Passes), dieses aber nur für die bei der Passstelle der NVV-Region Hannover erstandenen Pässe (gelb, neue Pässe sind orange), Pässe des DVV (weiß) müssen zur Freigabe an die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Volleyball-Verbandes (NVV), Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10, 30169 Hannover. Ein Freiumschlag ist immer beizufügen, ansonsten unfrei zurück.

Passbild

Neue Pässe sind mit einem Passbild, welches nicht älter als 1 Jahr ist, zu versehen. Pässe bei denen die Bilder bereits einen Stempelabdruck enthalten werden unbearbeitet zurück gesandt. Dies gilt auch für nicht komplett ausgefüllte Pässe. Der Kontrollabschnitt verbleibt bei der Passstelle.


Spielberechtigung

Spielberechtigung wird ab dem Datum erteilt ab dem der Pass bei der Passstelle vorliegt. Bei einem Vereinswechsel muß der Spielerpass einen Freigabestempel des bisherigen Vereines nachweisen, ansonsten keine Erteilung der Spielberechtigung.
Bei einem Vereinswechsel nach dem 01.07. des Jahres tritt eine 3 monatige Sperre in Kraft (LSO § 8.3).

Verlust des Passes

Der Verlust des aktuellen Spielerpasses ist durch eine Verlustanzeige  bei Beantragung eines neuen Passes mitzuteilen.
Der Besitz von 2 gültigen Spielerpässen ist nicht erlaubt.


Gültigkeit

Der Spielerpass hat eine Gültigkeitdauer von 5 Jahren. Innerhalb der Gültigkeitsdauer ist ein zweimaliger Wechsel des Vereines möglich ohne dass der Pass seine Gültigkeit verliert. Bei jedem Wechsel muß der Pass wieder zur Passstelle zur Erteilung der Spielberechtigung für den Verein.

 

 
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